INDIVIDUELLES ARBEITSRECHT

Wir beraten unsere Mitgliedsunternehmen in allen Fragen des individuellen Arbeitsrechts sowie damit im Zusammenhang stehenden Fragestellungen des Sozialrechts. Weiter vertreten wir unsere Mitglieder sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Die Vertretung umfasst die Prozessführung vor dem Arbeits-, Landesarbeits- und dem Bundesarbeitsgericht sowie vor den Sozialgerichten. Hierfür fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Die Prozessführung ist im Mitgliedsbeitrag bereits enthalten.

BEI DER AUSGESTALTUNG VON ARBEITSBEDINGUNGEN VERHANDELN WIR SOWOHL FLÄCHEN- ALS AUCH HAUSTARIFVERTRÄGE. KONKRET UMFASST DIES:

Arbeitsrecht von A-Z

Das Individual-Arbeitsrecht ist in vielen verschiedenen Gesetzesbereichen geregelt und wesentlich durch die Rechtsprechung geprägt. Aus diesem Grund hat die arbeitsrechtliche Beratung einen besonders hohen Stellenwert.

KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT

Wir beraten und vertreten unsere Mitglieder ebenso in allen Bereichen des kollektiven Arbeitsrechts. Dazu gehören Rechtsfragen zur Auslegung von Tarifverträgen, beim Arbeitskampf (Streiks und Aussperrungen). Insbesondere wenn es um die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten geht oder beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen (Betriebsverfassungsrecht) sind wir Ihr erster Ansprechpartner.

A

Abmahnung

Arbeitsverträge

Aushilfe

AGG

Auszubildende

Aufhebungsvertrag

Alkoholmissbrauch

Arbeitszeit

Altersteilzeit

B

Betriebsatsanhörung

Betriebliche Altersvorsorge

Befristung

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

E

Entgelt

Elternzeit

F

Freistellung

Führerschein

Freie Mitarbeit / Handelsvertreter

G

Geringfügige Beschäftigung (Minijobs)

H

Hygiene

K

Krankheit

Kündigung

L

Leistungsabhängige

Vergütung

M

Mutterschutz

Mehrarbeit

N

Nebentätigkeit

Nutzen neuer Medien (Internet, Email)

U

Urlaub

R

Rente

S

Schwerbehinderte

Saisonarbeit

V

Versetzung

Variable Vergütung / Provision

W

Weisungsrecht

Weihnachtsgeld

Z

Zeugnis

Zeitarbeit